Zakat
Die Zahlung der Zakat (Reinigung, aber auch Wachstum) stellt eine religiöse Pflichtabgabe dar, die Teil der gottesdienstlichen Handlungen (Ibadah) ist:
- Die Zakatpflicht soll u. a. gewährleisten, dass Vermögen nicht in den Händen von Wenigen gehäuft, sondern die Kluft zwischen Arm und Reich verkleinert wird.
- Die Zakat-Pflicht gilt für geschlechtsreife, zurechnungsfähige Muslime.
- Die Zakatabgabe und das Fasten im gesegneten Monat Ramadan wurde den Muslimen zur Pflicht ab dem 2. Jahr nach Hidschra auferlegt.
- In einem islamischen Gemeinwesen kann der Gesetzgeber neben der Zakat natürlich auch allgemeine Steuern erheben, um damit seine hoheitsstaatlichen Aufgaben und Organe zu finanzieren.
- In Sure At-Tauba 9:60 werden die betreffenden Personen genannt, die als Zakatempfänger anerkannt sind. So werden hier z. B. Arme und Bedürftige, die Mitarbeiter der Zakatbehörde, Personen, deren Herz gewonnen werden soll, aber auch unverschuldet in Not geratene Schuldner oder Reisende benannt.
- Als nicht Zakat-Berechtigte gelten: Nichtmuslime, vermögende, arbeitsunwillige und verwandte Muslime.
Moralische Auswirkung der Zakatpflicht
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Beim Geber: z. B.: Schutz vor Habsucht, Geiz und Überwertung des Diesseits
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Beim Empfänger: Befreiung von materieller Abhängigkeit, Schutz vor Neid, Mißgunst und Haß auf die Wohlhabenden
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Auf die Gesellschaft: Sozialfürsorge, Förderung des sozialen Friedens, Förderung der Konjunktur
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